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Vertreibung und Exil jüdischer Mathematiker ab 1933

Prof. Dr. Annette Vogt

Die Vertreibungen aus Schulen, Hochschulen, Universitäten und wissenschaftlichen Instituten, verschleiernd mit „Entzug der Lehrbefugnis“, „Kündigung“, „Entlassung“ oder „Versetzung in den Ruhestand“ bezeichnet, begannen im Frühjahr 1933 auf Grund des sogenannten „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933. Davon betroffen waren politische Gegner (Mitglieder und Anhänger der KPD, der SPD und sozialistischer Splitterparteien) sowie alle, die nach NS-Definition „nicht arisch“ waren, und an den Universitäten nicht nur die – nichtbeamteten – außerordentlichen Professoren und Privatdozenten, sondern alle Assistentinnen und Assistenten, Sekretärinnen und Laboranten. Bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs folgten weitere Gesetze und Verordnungen, Raub und Beschlagnahme, ab 1941 wurde eine Emigration unmöglich.

Im Vortrag werden exemplarisch Erfahrungen ab 1933 mit Vertreibung, Flucht und Exil geschildert. Alter und Spezialdisziplin, der bisherige Status im Heimatland und die Berufschancen im Exilland, gute Freunde und Referenzen konnten sich als Barrieren oder Helfer auf dem Weg ins Ungewisse erweisen. Im Ausland entstanden ab Frühjahr 1933 einige Hilfsorganisationen, die den aus Deutschland geflüchteten Wissenschaftlern halfen. Die meisten vertriebenen Mathematiker versuchten, auch im Exil als Wissenschaftler tätig zu sein. Von den „Erfolgsgeschichten“ einiger Emigranten überdeckt, ist dagegen weniger etwas über die Schwierigkeiten der vielen bei ihrem Neuanfang im Exil bekannt. Im Vortrag werden fünf Voraussetzungen beschrieben, um als emigrierte Wissenschaftlerinnen bzw. Mathematiker im Exilland erneut erfolgreich wissenschaftlich arbeiten zu können.